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Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz - Ackerbau

Heute Informationen zu:

  • Online Sachkundeveranstaltung
  • Winterraps
  • Wintergetreide
  • Informationen zu GLÖZ
  • Allgemeines
  • Informationen zu IPS+

Entscheidungsbaum Stoffstrombilanz 2023

Entscheidungsbaum Aufzeichnungspflicht 2023

Broschüren Integrierter Pflanzenschutz 2025


Allgemeines

Auswinterungsschäden im Getreide und Raps zeigten sich dieses Jahr noch nicht, jedoch lässt es sich mit absoluter Sicherheit noch nicht sagen. Aufgrund der frostigen Nächte von Dezember bis Februar sind die Böden gut ausgefroren. Durch den nassen und niederschlagsreichen Herbst waren die Aussaatbedingungen für die Winterungen nicht immer ideal. In Kombination mit den Wechselfrösten führte dies zum Anheben der Kulturen, wodurch die Wurzeln geschädigt wurden.
Daher ist es auf manchen Schlägen ratsam die Winterungen zu walzen, um eine Rückverfestigung zu gewährleisten. Auch in diesem Winter zeigten sich die nassen Stellen in den Schlägen wieder. Bei diesen ist nun Vorsicht geboten mit der Befahrbarkeit. Grundsätzlich muss dieses Jahr besonders darauf geachtet werden, sich von dem guten Wetter nicht täuschen zu lassen und die Befahrbarkeit bzw. die Bearbeitbarkeit richtig einzuschätzen. Dies ist wichtig, gerade im Hinblick auf die bevorstehende Aussaat von Sommerungen.  

Im Herbst konnten der Großteil der Herbizidmaßnahmen im Wintergetreide durchgeführt werden. Nicht behandelten Flächen sollten zeitnah behandelt und die behandelten kontrolliert werden. Es zeichnet sich ab, dass die Herbstanwendungen einen sehr guten Behandlungserfolg erzielt haben und nur Problemstandorte nachbehandelt werden müssen. 

Auch im Winterraps gilt es jetzt wachsam zu sein und das Kontrollintervall der Gelbschalen zu erhöhen, da in den nächsten Tagen die Temperaturen weiterhin hoch bleiben sollen. Der Zuflug hat teilweise am 22. Februar begonnen und seit ein bis zwei Tagen wieder Fahrt aufgenommen. Daher Gelbschalen stellen und kontrollieren.


Online Sachkundeveranstaltung am 11. März 2025

Wasserkonditionierung und Mischbarkeit von Pflanzenschutzmitteln 

Die Online – Sachkundeveranstaltung befasst sich dieses Jahr vorrangig mit den Themen der Wasserkonditionierung und der Mischbarkeit von Pflanzenschutzmitteln. Als Referent konnten wir hierzu Herrn Prof. Dr. Bernhard Bauer von der FH Weihenstephan – Triesdorf gewinnen. In Zeiten wegfallender Wirkstoffe und zunehmender Resistenzen ist dies mit ein Baustein zum Wirkerhalt von Pflanzenschutzmitteln. Abgerundet wird der Abend durch einen Vortrag von Herrn Johannes Roth vom LTZ Augustenberg, der aufzeigt, wie eine Pflanzenschutzreduktion sinnvoll gelingen kann.

Eine Anmeldung ist unter nachfolgendem Link möglich: Veranstaltungen- Sachkundeveranstaltung „Aktuelles aus Pflanzenbau und Pflanzenschutz“ (online) - | Landkreis Freudenstadt (kreis-fds.de)

Die Veranstaltung behandelt wichtige Themenpunkte, die auch unabhängig der Fortbildungsnotwendigkeit nach dem Pflanzenschutzrecht beachtet werden sollten. Eine Teilnahme aus Interesse, auch gerne nur zu einzelnen Vortragspunkten, ist deshalb ausdrücklich erwünscht


Winterraps

Bei den kommenden Tagestemperaturen, die laut Vorhersage über 15°C steigen sollen, ist mit einem Zuflug des Gefleckten Kohltriebrüsslers und des Großen Rapsstängelrüsslers zu rechnen. In den vergangenen 14 Tagen wurden vereinzelt die Schadschwellen überschritten, jedoch wurde in den meisten Schalen noch kaum etwas gefangen. Bei genauerem Hinschauen und Auszählen war überwiegend der Gefleckte Kohltriebrüssler vorzufinden. Daher die Gelbschalen neu aufstellen, denn der Flug ist regional sehr unterschiedlich.

  • Schadschwellen bei den runden Gelbschalen mit Gitternetz:
    Großer Rapsstängelrüssler: 5 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen
  • Gefleckter Kohltriebrüssler: 15 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen
  • Großen Rapsstängelrüssler (graue Farbe, 3 bis 4 mm groß) 
  • Gefleckten Kohltriebrüssler (dunkelgrau, rotbraune Fußenden und weißlicher Punkt am Rücken).

Achten Sie auf ein Gitternetz über der Gelbschale, um ungewollte Beifänge zu vermeiden.
Bei IPS+ muss auf bis zu 2 ha Bewirtschaftungseinheit eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt aufgestellt sein. Bis 10 ha zwei Gelbschalen aufstellen und für jede weitere 10 ha eine zusätzliche Gelbschale.  

Eine Behandlung mit gängigen Pyrethoriden der Klasse II (Karate Zeon, Cyperkill, Decis forte, usw.) ist derzeitiger Standard. 

 Zwischenzeitlich hat sich mit dem Produkt Carnadine 200 (Wirkstoff: Acetamiprid) ab dem BBCH – Stadium 31 noch eine weitere Möglichkeit eröffnet. Somit kann nicht nur ein Wirkstoffwechsel im Bereich dieser Schädlingsgattung erfolgen, sondern es werden noch weitere Vorteile damit verbunden. Der Wirkstoff dringt systemisch in die Pflanze ein und wirkt nicht nur als Kontakt- und Fraßgift auf der Pflanzenoberfläche. Hierdurch wird ein umfassenderer und vor allem länger andauernder Schutz gewährleistet. Dies kann in Jahren vereinzelter, aber langanhaltender Zuflüge Vorteile gegenüber pyrethroiden Wirkstoffen haben. 
Aus den Erfahrungen und eingehenden Monitorings der vergangenen Jahre wurde eines deutlich: Ein Behandlungstermin, welcher den Hauptzuflug der Schädlinge abdeckt und annähernd an der Biologie der Schädlinge ausgerichtet ist, reduziert das spätere Larvenpotential auf ein Niveau, auf welchem keine Ertragsdepressionen zu erwarten sind. Sollten Sie bereits eine Behandlung vorgenommen haben, in jedem Fall weiterhin kontrollieren und bei abermaliger (deutlicher) Schadenschwellenüberschreitung ggf. eine zweite Maßnahme einplanen. Vor allem dann, wenn ein Zeithorizont von mindestens einer Woche oder länger dazwischen liegt.

Sollten noch Herbizidmaßnahmen gegen eine breitere Mischverunkrautung notwendig werden, ist eine Anwendung in den kommenden Tagen ratsam. Problematisch können vor allem Kamille, Storchschnabel, Klettenlabkraut oder auch Erdrauch werden. Also grundlegend alles, was die Eigenschaft besitzt, die Kulturpflanze zu überbauen. Breiter wirksam ist hier vor allem Korvetto und bedingt auch Effigo. Beide Produkte sollten in jedem Fall vor dem beginnenden Streckungswachstum des Winterraps appliziert sein. Spätere Anwendungen sind weniger verträglich und ertragsschädlich.

Düngung: 
Der Raps hat mit dem Wachstum begonnen und die ersten Flächen wurden auch schon gedüngt. Somit stehen die Nährstoffe für das Wachstum zur Verfügung. Die nächste Gabe so durchführen, dass diese den Pflanzen zur richtigen Zeit zur Verfügung stehen. Die restliche Düngermenge in Höhe der ermittelten Düngebedarfsberechung ausbringen. 
Achtung: im Wasserschutzproblemgebiet gelten gesonderte Regelungen!
Schwefel nicht vergessen: N : S-Verhältnis 4 : 1

Bor ist ein wichtiger Nährstoff für das Längenwachstum der Pflanzen und die Zellwandstabilität. Wurde im Herbst kein Bor gegeben, kann über das Blatt 200 g/ha gegeben werden.

Die Boraufnahme nach dem Winter wird beeinflusst durch
- Auswaschung und/durch hohe Niederschlagsmengen im Winter
- auf leichten Böden
- bei niederem pH-Wert.
Bei optimalem pH-Wert und guter Bodenfeuchtigkeit kann ausreichend Bor aus dem Bodenvorrat aufgenommen werden. 

Zudem hat Raps auch noch einen Bedarf bei Mangan (600-800 g/ha) und Molybdän (20-30 g/ha).


Wintergetreide

Herbizide im Wintergetreide:

 Allgemeines das bei Herbizidbehandlungen zu beachten ist.

  • Luftfeuchtigkeit
  • Windgeschwindigkeit 
  • Sonneneinstrahlung 
  • Tagestemperaturen

 Bestände und vor allem Ungräser/ Unkräuter sollten Wachstum aufweisen. Bei extremem Ackerfuchsschwanzdruck das Gräsermittel separat spritzen, um keine Wirkungsverluste zu haben 

 Wintergerste

 Nun die behandelten/nicht behandelten Flächen kontrollieren und bei Bedarf handeln. 
Noch ausstehende Anwendungen mit Axial 50 gegen Ungräser sollten in den nächsten Tagen durchgeführt werden. Bei sehr starkem Fuchsschwanzbesatz kann bei frostfreier Witterung zur Wirkungsverstärkung Chlortoluron z.B. Lentipur dazu gegeben werden.
Wichtig: Chlortoluron nicht auf drainierten Flächen.

Winterweizen und Triticale

Für eine gute Verträglichkeit von Sulfonylharnstoffen wie z.B. Atlantis Flex, Broadway und andere, ist die Anwendung möglich. Axial 50 und Traxos sind verträglicher bei tieferen Temperaturen.
Wenn es die Temperaturen zulassen gegen Ackerfuchsschwanz: Atlantis Flex 0,330 kg/ha + Biopower 1,0 l/ha oder Atlantis Komplett 1,0 l/ha + 0,08 l/ha oder Avoxa 1,8 l/ha und einige mehr.
Zur Wirkungsverstärkung kann bei resistentem Ackerfuchsschwanz oder massivem Fuchsschwanzbesatz mit 10 kg SSA /ha oder 30 l AHL/ha verstärkt werden. Vor allem wenn die Witterung suboptimal ist. 

Roggen

Gegen Ackerfuchsschwanz: Atlantis Flex 0,2 kg/ha + Biopower 0,6 l/ha oder Avoxa 1,8 l/ha und einige mehr.
Mischpartner gegen die breitblättrigen Unkräuter sind für alle oben genannten Gräsermittel z.B. Biathlon 4D plus Dash oder Zypar oder Primus Perfect + Artus und ganz viele mehr.

 Dinkel

Gegen Ackerfuchsschwanz: Atlantis Flex 0,2 kg/ha + Biopower 0,6 l/ha oder 0,06 kg/ha Broadway Plus + 1,0 l/ha Netzmittel

Düngung Wintergetreide

Bei der Düngung von Wintergetreide kann der Schwefelbedarf mit 10-20 kg S/ha mit der ersten oder zweiten Gabe erfolgen. Je nach Entwicklungszustand der Bestände kann die erste Gabe in Höhe von 50 – 80 kg N/ha erfolgen (je nach Düngestrategie). Bei schwächeren Beständen empfiehlt sich die erste Gabe gleich etwas höher anzusetzen, um den Bestand anzutreiben und zu stärken. 

 Die Verunsicherung bei der ersten Düngergabe ist ob der Verwertung der Kulturpflanzen häufig vernehmbar. Da die überwiegend pflanzenverfügbaren Stickstoffformen Nitrat (NO3) und Ammonium (NH4) über die Wurzeln der Pflanzen aufgenommen werden, ist das Risiko in Abhängigkeit des durchwurzelten Bodenraums zu bewerten. Und hier kann trivial folgendes eingeordnet werden: In gleicher Reihenfolge wie im Herbst bestellt wird, kann im Frühjahr angedüngt werden – Raps – Gerste – Dinkel – Roggen – Weizen. Besonders Winterraps und Wintergerste haben in der Regel auch bereits tiefere Bodenhorizonte erschlossen. Mit dem Sickerwasser verlagerte Nährstofffrachten (ausschließlich Nitrat – N) können somit aktiv auch aus tieferen Schichten von der Pflanze aufgenommen werden, natürlich abhängig vom Entwicklungszustand der Kulturpflanzen. Selbst bei größeren Niederschlagsmengen nach der Aufbringung ist das Verlustrisiko bei diesen Kulturen gering. 

Fruchtart Düngemenge (kg/ha S) Düngezeitpunkt
Wintergetreide 20-30 zu Vegetationsbeginn
Sommergetreide 15-20 vor der Saat bis zum Schossen möglich
Winterraps

40-60

(je nach Ertragserwartung)

zu Vegetationsbeginn bzw. Ausgang Winterruhe
Mais 15-20 zur Aussaat
Kartoffeln 15-20 zur Pflanzung

Anwendung von Glyphosat

Regelungen zur Anwendung


Informationen zu GLÖZ

GLÖZ 8 Infoblatt Pflanzenbau

GLÖZ 8 Infoblatt Naturschutz

Merkblatt GLÖZ 6

Merkblatt GLÖZ 7

Merkblatt GLÖZ 8 (Stand 04.04.2024)

GLÖZ 5 (Stand 01.02.2024)

Kleeseide


Stoffstrombilanz

Checklisten DüngungBW Feb 2024


Allgemeines

Dokumentationen
• Düngebedarfsberechnungen für Stickstoff und Phosphat vor der ersten Düngung 2024,
• bis zum 31. März die Aufsummierung der Düngebedarfsberechungen für Stickstoff und Phosphat aus dem Vorjahr 2024
• Dokumentation aller Düngemaßnahmen, sowohl organische (z.B. Festmist und Gülle) als auch mineralische Düngungen bis spätestens 14 Tage nach der Düngung
• Spritzen - TÜV alle 3 Jahre

Bei der Kontrolle der Pflanzenschutzspritze unbedingt bei den Düsen prüfen, ob diese auch für 90% Abdriftminderung geeignet sind. Viele Pflanzenschutzmittel haben an Hecken, Gewässer und teilw. auf der gesamten Fläche Auflagen, mit verlustmindernden Düsen zu spritzen.

TÜV: Pflanzenschutzspritze und Granulatstreuer:
Im 3- jährigen Rhythmus müssen die Pflanzenschutzspritze und der Granulatstreuer für das Schneckenkorn auf ihre Einsatztauglichkeit geprüft werden. Bitte kontrollieren Sie ihre Geräte und handeln dann entsprechend. Neugeräte prüfen, ob eine TÜV-Plakette vorhanden ist.


Informationen zu IPS+

IPS+

Ackerbau: Landesspezifische Vorgaben (Januar 2023) (Reiter "Zusätzliche landesspezifische Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz" öffnen und dann Ackerbau auswählen)

IP+ - Übersicht der Pflicht-, Wahlmaßnahmen, Stand 05.04.2022

Ackerbau landesspezifische Vorgaben

Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten, wird nicht übernommen.