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Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz - Ackerbau

Heute Informationen zu:

  • Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln
  • Newsletter Pflanzenschutzmittelreduktion
  • Hinweise zur Meldepflicht von Bienenvölkern
  • Anwendung von Glyphosat
  • Allgemeines
  • Informationen zu IPS+

Die Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz hat einen WhatsApp Broadcast eingerichtet, um Sie schnell und einfach mit Informationen zu versorgen. Weiteres dazu finden Sie hier.




Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln

Das LTZ Augustenberg hat ein übersichtliches Merkblatt zur Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln erstellt.

Die bislang noch offene Frage bezüglich der FLIK-Nummer im Rahmen des GA (Bezeichnung der Lage der Fläche) ist nun geklärt. Bitte hierzu unbedingt den Punkt "Lage der behandelten Fläche" auf Seite 2 beachten.




Newsletter Pflanzenschutzmittelreduktion

Den Newsletter des LTZ, der sich u.a. mit dem Thema Spritzwasserkonditionierung befasst, finden Sie hier.


Hinweise zur Meldepflicht für Bienenvölker ab dem Jahr 2026 

Neuregelung:
Die bisherige Meldepraxis, dass die Bienenvölker, die über einen der beiden Landesverbände (Landesverband Badischer Imker e.V. oder Landesverband Württembergischer Imker e.V.) angeschlossenen Imkerverein gemeldet sind, von der Meldepflicht ausgenommen sind, ist aus datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr möglich. 

Ab dem Jahr 2026 sind alle Imkerinnen und Imker zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein!  

Infoblatt zu Meldebogen


Anwendung von Glyphosat


Informationen zu GLÖZ




Allgemeines

Dokumentationen
• Düngebedarfsberechnungen für Stickstoff und Phosphat vor der ersten Düngung 2024,
• bis zum 31. März die Aufsummierung der Düngebedarfsberechnungen für Stickstoff und Phosphat aus dem Vorjahr 2024
• Dokumentation aller Düngemaßnahmen, sowohl organische (z.B. Festmist und Gülle) als auch mineralische Düngungen bis spätestens 14 Tage nach der Düngung
• Spritzen - TÜV alle 3 Jahre

Bei der Kontrolle der Pflanzenschutzspritze unbedingt bei den Düsen prüfen, ob diese auch für 90% Abdriftminderung geeignet sind. Viele Pflanzenschutzmittel haben an Hecken, Gewässer und teilw. auf der gesamten Fläche Auflagen, mit verlustmindernden Düsen zu spritzen.

TÜV: Pflanzenschutzspritze und Granulatstreuer:
Im 3- jährigen Rhythmus müssen die Pflanzenschutzspritze und der Granulatstreuer für das Schneckenkorn auf ihre Einsatztauglichkeit geprüft werden. Bitte kontrollieren Sie ihre Geräte und handeln dann entsprechend. Neugeräte prüfen, ob eine TÜV-Plakette vorhanden ist.


Informationen zu IPS+

Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten, wird nicht übernommen.